Allgemeine Geschäfts - und Lieferbedingungen der Firma Profiltechnik Frenzel

1. Geltung dieser Bedingungen
Die nachstehenden AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Nebenleistungen zwischen der Firma Profiltechnik Frenzel und dem Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen oder anderen Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet.

2. Angebote/ Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebotsgültigkeit beträgt eine Woche.
2.2. Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum, und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder genutzt, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden, Sie sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
2.3. Bestellungen des Kunden sind für diesen verbindlich.
2.4. Für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung von Profiltechnik Frenzel maßgeblich, sofern der Kunde nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Liefertermin, Lieferung
3.1. Maßgeblich ist das in unserer Auftragsbestätigung genannte Datum. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus.
3.2. Die Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
3.3. Der Kunde hat den Lieferschein zu prüfen und zu unterschreiben. Etwaige Einwände sind uns unverzüglich, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die unterschriebene Liefermenge oder Leistung als anerkannt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich ab unserem Werk. Verzollung, Verpackung etc. sind von dem Kunden zu tragen.
4.2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zu bezahlen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4.3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Bankkonto von Profiltechnik Frenzel maßgeblich.
4.4. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis Mahngebühren in Höhe von 5,00€ als erhöhten Bearbeitungsaufwand zu berechnen.
4.5. Der Besteller darf gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4.6. Gerät der Besteller mit einer Forderung in Verzug, steht es uns frei sofort alle Forderungen fällig zu stellen.
4.7. Bei Stornierung durch den Besteller behalten wir uns eine Bearbeitungspauschale von 10% des Auftragwertes vor.
Ebenfalls die Berechnung von nachweislich entstandenen höheren Kosten.

5. Versand und Gefahrenübergang
5.1. Der Versand von Waren erfolgt an den Kunden in dessen Namen und auf dessen Kosten und Gefahr.
5.2. Liegt keine besondere Weisung des Bestellers vor, bestimmen wir die Transportmittel und Transportwege nach bestem Ermessen.
5.3. Versandfertig gemeldete Liefergegenstände müssen bei Erreichen des Liefertermins sofort abgerufen werden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so gerät er mit dem Tage der Meldung der Versandbereitschaft in Verzug. Die Gefahr geht damit auf den Kunden über.
5.4. Offensichtliche Verluste oder Beschädigungen beim Transport sind vom Kunden auf der Frachtquittung/Lieferschein mit einem entsprechenden Vorbehalt zu vermerken. Darüber hinaus sind sie dem Spediteur und die Profiltechnik Frenzel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5.6. Beschädigungen oder Verluste durch den Transport entbinden den Kunden nicht von der Zahlung des Kaufpreises an die Profiltechnik Frenzel.

6. Mängel, Gewährleistung
6.1. Der Besteller hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit auf seine Kosten zu untersuchen.
Etwaige Mängel, Falschlieferungen oder Mindermengen sind der Profiltechnik Frenzel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
6.2. Mängelansprüche des Kunden bei fehlerhafter Ware und mangelnder Leistung beschränken sich grundsätzlich auf einen Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungs-/Nacherfüllungsanspruch. Das Wahlrecht liegt hier bei der Profiltechnik Frenzel.
6.3. Für fremde Erzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf Abtretung der Ansprüche die uns gegenüber dem Lieferanten zustehen.
6.4. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit die Ware verarbeitet ist.
6.5. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
6.6. Wurden von uns gelieferte Waren ohne unser Wissen und Zustimmung exportiert, endet unsere Gewährleistung und alle Pflichten mit dem Überschreiten der Außengrenzen der BRD durch die Ware.
6.7. Bei nicht mit uns abgestimmten und durch uns genehmigten Änderungen an von uns gelieferten Waren durch den Besteller oder durch Dritte im Auftrag des Bestellers, verlieren Hersteller- und Konformitätserklärung ihre Gültigkeit, und die Haftung und Gefahr geht auf den Besteller über.
6.8. Wird der Gegenstand einer Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Lieferadresse des Kunden gebracht, erhöhen sich die hierdurch zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Material- oder Arbeitskosten, so sind diese nicht von uns zu tragen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die Lieferung erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung – einschließlich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung und zukünftiger Forderungen.
7.2. Solange der Eigentumsvorbehalt von Profiltechnik Frenzel gilt, sind die gelieferten Waren von dem Kunden gegen Verlust, Wertminderung, Feuer, Diebstahl sowie anderer Schäden zu versichern..
7.3. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltswaren erfolgt unentgeltlich für Profiltechnik Frenzel, d. h. rechtlich ist sie Herstellerin der neuen Sache im Sinne von § 950 BGB.
7.4. Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen der Vorbehaltsware an Dritte und die Abtretung oder Verpfändung von Anwartschaften an der Vorbehaltsware durch den Kunden sind ausgeschlossen.
7.5. Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche einschließlich einer etwaigen Kontokorrentsaldoforderung an die Profiltechnik Frenzel ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Sind bei dem Kunden die Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag gegeben, gilt die Ermächtigung zur Veräußerung nur, wenn der Erlös aus der Weiterveräußerung auf ein besonderes Konto gezahlt wird.
Der Kunde ist im übrigen bis zum Widerruf von der Profiltechnik Frenzel zur Einziehung der an die Profiltechnik Frenzel abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Profiltechnik Frenzel darf von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung nicht nachkommt oder ihr Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. In diesen Fällen kann die Profiltechnik Frenzel verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt. Darüber hinaus ist die Profiltechnik Frenzel selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt. Die nach dem Erlöschen des Forderungseinzugsrechtes auf an die Profiltechnik Frenzel abgetretene Forderung bei dem Kunden eingehenden Gelder sind bis zu Höhe aller gesicherten Forderungen treuhänderisch entgegenzunehmen und sofort an die Profiltechnik Frenzel auszukehren.
7.6. Übersteigt der Wert der für Profiltechnik Frenzel bestehenden Sicherheiten die gesicherte Forderung um mehr als 10%, ist die Profiltechnik Frenzel auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.
7.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Profiltechnik Frenzel die Vorbehaltsware auf Verlangen unverzüglich herauszugeben, ohne dass es eines Rücktritts vom Vertrag seitens Profiltechnik Frenzel bedarf.
Entsprechendes gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden. Das Rücknahmeverlangen und die Rücknahme gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
8.1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Nienburg / W.
8.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Nienburg/Weser. Es steht uns jedoch frei, das für den Sitz des Bestellers zuständige Gericht anzurufen.
8.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausgeschlossen.

Stand: Januar 2022

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Profiltechnik Frenzel - AGB